Allgemeine Geschäftsbedingungen 

von Canine Health Experts 

1. Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen "Canine Health Experts", Inhaberin Lea Sandweger, im nachfolgenden "Therapeutin" genannt als Hundephysiotherapeutin und dem Hundehalter oder einer betreuungsbevollmächtigten Person, im nachfolgenden "Kunde" genannt, gemäß §§ 611 ff BGB, sofern zwischen den Vertragsparteien schriftlich nichts anderers vereinbart wurde.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden kommt mit der telefonischen, schriftlichen und durch das Onlineportal Calendly durchgeführten Vereinbarung eines Termines zustande. Der Termin über Calendly gilt erst als einvernehmlich, wenn die Therapeutin dem Kunden per E-Mail eine Rechnung des Termins nach der Buchungsbestätigung zusendet.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist eine physiotherapeutische Behandlung des Hundes des Kunden. 

 

3. Inhalt und Zwecke des Behandlungsvertrages

Die Therapeutin bezweckt eine ganzheitliche Behandlung des Hundes, unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehender Mittel gemäß des Leistungskatalogs von Canine Health Experts. Die Durchführung der Behandlung wird von der Therapeutin anhand der in der Erstbehandlung gewonnenen Informationen empfohlen und mit dem Kunden besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Therapie behält sich die Therapeutin eine Änderung der Therapie in den Folgebehandlungen vor. 

Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist eine regelmäßige Behandlung bei der Therapeutin und die Durchführung der Hausaufgaben Zuhause mit dem Hund unabdingbar.

Unter Umständen finden verschiedene Behandlungsmethoden Anwendung, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und kausal-funktional nicht eindeutig beweis- oder erklärbar sind.

Eine Heilung oder ein Behandlungserfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben, da diese gesetzlich unzulässig sind.

Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Hundes, je nach Alter, Rasse, Art, Geschlecht und dem Allgemeinzustand sowie seiner körperlichen Voraussetzungen angepasst.

 

4.  Mitwirkung des Kunden/der Kundin

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde/die Kundin nicht verpflichtet.

Der Kunde/die Kundin wird jedoch darauf hingewiesen, dass die durch Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden/Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen.

Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben scheint, insbesondere, wenn der Kunde/die Kundin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnosestellung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden, auch am Hund, die durch den Kunden/die Kundin  durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

 

5. Honorar & Rechnungsstellung

Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Therapeutin und dem Kunden/der Kundin vereinbart wurden, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Honorare sind für jede Behandlung vom Hundehalter vor der Behandlung in bar, PayPal oder als Vorkasse zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung wird nicht angeboten.

Sollten Mahnungen nötig sein, wird für höchstens 2 Mahnungen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00€ erhoben. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der 2 Mahnungen (maximal 6 Wochen nach Rechnungsstellung), erfolgt die Übergabe an ein Inkassobüro und die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Der Kunde erhält auf Wunsch eine Rechnung nach jeder Behandlungseinheit per E-Mail, oder nach Abschluss einer Behandlungsphase, alternativ auch eine monatliche Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Therapeutin, den Namen und die Anschrift des Hundehalters sowie den Namen und das Geburtsdatum des Hundes. Es werden Behandlungszeitraum, die bezahlten Honorare Dritt- und Nebenleistungen auf der Rechnung aufgeführt. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch darf die Leistung so aufgeschlüsselt werden, dass daraus eine Diagnose ableitbar ist.

 

6. Termine

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie persönlich oder per E-Mail durch die Zusendung der Rechnung oder WhatsApp von der Therapeutin bestätigt wurden.  

Bei Verspätungen eines Hundehalters/einer Hundehalterin zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, die Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen. 

Kurzfristig (kürzer als 24 Stunden vor Termin) oder nicht wahrgenommene Termine werden zu 100% berechnet. Im Falle von wiederholt nicht wahrgenommenen, kurzfristig abgesagten oder verlegten Termine behaltet sich die Therapeutin das Recht vor, die Therapie abzubrechen bzw. ein Monatsabo oder einer 10er Karte fristlos zu kündigen. Die noch offenen Behandlungen werden zurückerstattet.

 

Im Falle einer 10er Karte oder eines Gutscheins ist der Kunde verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen. Nicht verbrauchtes Guthaben können durch den Kunden nicht storniert sowie die schon geleisteten Zahlungen nicht ausbezahlt werden. Eine Ausnahme besteht bei Versterben des Tieres, hier ist eine Bestätigung des Tierarztes vorzulegen und das noch offene Guthaben wird unverzüglich ausbezahlt und quittiert. 

 

Physiowalks werden in Gruppen mit maximal 4 Personen angeboten. Sie finden in der Umgebung von Pfarrkirchen statt. Voraussetzung für die Teilnahme an den Physiowalks ist ein gesunder, geimpfter Hund, der leinenführig ist. Der Hund muss zwingend verträglich mit Artgenossen sowie keinerlei amtliche Auflagen haben. Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Kontakt mit den Hunden gilt es zu vermeiden. Den Anweisungen der Physiowalk Leitung ist Folge zu leisten. Hundekot ist ausnahmslos und sofort zu entfernen. 

 

7. Hausbesuche

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorherzusehender Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder Mobilfunknummer hinterlegt, informiert die Therapeutin den Kunden/die Kundin unverzüglich über die Verzögerung.

Die Fahrtkosten werden pauschal im Umkreis von 20km um Pfarrkirchen sowie in den Gemeinden Simbach bei Landau und Arnstorf mit einer Pauschale von 15€ berechnet. Jeder weitere Kilometer kostet 0,50€.

 

8. Verunreinigung während der Therapie

Das Absetzen von Kot und Urin direkt vor den Praxisräumen, insbesondere im Eingangsbereich, sowie in den Praxisräumen ist unbedingt zu unterbinden. 

Die Besitzer sind angehalten, die Ausscheidungen seines Hundes zu entfernen, die Therapeutin beginnt unverzüglich mit der Reinigung und Desinfektion. Das Putzmaterial wird von Canine Health Experts gestellt. 

Sollte dies am Ende einer Therapiesitzung passieren, wird die zusätzlich benötigte Zeit mit einer Pauschale von 10€ in Rechnung gestellt, da die Zeit beim nächsten Termin abgezwickt werden muss.

 

9. Haftung

Der Hundehalter/die Hundehalterin haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und -einrichtung durch ihn und das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. 

Es werden nur Tiere für die Behandlung zugelassen, die von ihrem Halter/Verfügungsberechtigten eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können.

 

10. Vertraulichkeit der Behandlung

Die Therapeutin behandelt die Patientendaten sowie die Halterdaten streng vertraulich und erteilt bezüglich Diagnose, Beratungen und der Therapie mitsamt der Begleitumstände nur Auskünfte mit ausdrücklicher Zustimmung des Hundehalters bzw. des Kunden. 

Wenn die Therapeutin gesetzlich zur Herausgabe der Daten verpflichtet ist,  beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder Erkrankungen oder aufgrund von gerichtlichen oder behördlicher Anordnung auskunftspflichtig ist entfällt die Schweigepflicht. Dieser Punkt ist ferner nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht die Herausgabe der Handakte nicht zu, er kann diese auch nicht herausverlangen. 

Sofern der Kunde/die Kundin eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Therapeutin diesen kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte als Kopien beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden. 

 

11. Datenschutz

Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welcher unter der Seite "Datenschutz" auf dieser Website eingesehen werden können.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Parteien in Deutschland. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzlage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf eine andere Weise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorgesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag Lücken haben sollte.

 

 

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